Interessantes zur Freier-Strafbarkeit

Wo bleibt der Abpfiff für Freier?

Die deutschen Prostitutionsgesetze gehen davon aus, dass Prostituierte sich freiwillig prostituieren. Das ist in den meisten Fällen falsch. ExpertInnen der Strafverfolgungsbehörden bestätigen, dass die Mehrheit der Prostituierten fremdbestimmt in der Prostitution sind. Das heißt: Ein Großteil der Prostituierten ist Opfer von Zwangsprostitution oder Opfer von Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung. Die männliche Nachfrage nach Prostitution ist höher als das Angebot. Daher kann man sagen: Freier befördern durch ihre Nachfrage die Zwangsprostitution und den Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung. Deutschland ist sogar zum Land für Sextourismus geworden.

Ja, die gibt sie. Wenn ein Freier eine Prostituierte für sexuelle Handlungen bezahlt, die Opfer von Zwangsprostitution oder Menschenhandel ist, macht er sich gemäß §232a Abs. 6 StGB strafbar.

ABER: Anders als beim Fußball, wo ein Foul aufgrund der Rechtslage (hier: Spielregeln) sofort geahndet wird, gibt es keine bekannten Fälle, in denen Freier Strafen erhalten haben.

  • Damit Freier nach §232a Abs. 6 StGB bestraft werden können, müssten die Strafverfolgungsbehörden beweisen können, dass der Freier von der Zwangslage der Prostituierten wusste oder ihre Situation zumindest leichtfertig verkannt hat. Dem Freier dieses „Wissen“ vor Gericht nachzuweisen ist kaum möglich, daher greift das Gesetz nicht.
  • Freier zahlen (meist) mit Bargeld. Eine nachträgliche Strafverfolgung bei Feststellung von Opfern von Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung ist somit kaum möglich.
  • Freier nehmen jedes Mal in Kauf, sich strafbar zu machen Freier wollen oder können nicht entscheiden, ob sich Prostituierte freiwillig prostituieren oder sich prostituieren müssen. 
  • Freier schätzen die Anonymität. Sie hinterlassen keine Kontaktdaten.
  • Freier entwickeln ein Anspruchsdenken: ich bezahle, also habe ich das Recht. Sie hinterfragen nicht, ob sie ein Opfer von Menschenhandel vor sich haben.

Die meisten Prostituierten sind weiblich und prostituieren sich nicht freiwillig (Zwang, Ausbeutung, Gewalt, emotionale Manipulation oder Abhängigkeiten, Täuschung, Erpressung, Drogensucht, Schulden etc.). Davon wiederum kennen die meisten nicht ihre Rechte oder werden unter Druck gesetzt, zum Beispiel keine Aussagen zu machen, weil sie selbst oder ihre Familie im Heimatland bedroht wird. Somit kommt es nur sehr selten zu Opferaussagen, die nach deutschem Recht zwingend notwendig sind, um ein Opfer von Menschenhandel zu identifizieren und ein Strafprozess führen zu können. Ist ein Opfer identifiziert, könnte man dann nach den Freiern fahnden, die sich strafbar gemacht haben. Erfolgsaussichten? Gleich null.

Viele Freier kennen die Missstände. Sie beobachten, wie Prostituierte Opfer von Gewalt durch andere Freier oder Zuhälter werden. Dennoch bestehen sie auf die einmal bezahlte „sexuelle Dienstleistung“ ohne Rücksicht – auch bei erkennbarem Widerwillen, Ekel und Schmerzen der Prostituierten.

Auch Freier müssen sich an Regeln halten: Freier schaden den Prostituierten und befördern mit ihrer Nachfrage den Menschenhandel. Deshalb zeigen wir Freiern die Rote Karte. Deshalb fordern wir die generelle Freier-Bestrafung! Ein generelles Sexkaufverbot

 

  • führt dazu, dass sich die Nachfrage nach Prostitution reduziert. Freier werden in die Verantwortung für die nachhaltige Eindämmung der Opfer-Zahlen an Zwangsprostitution und Menschenhandel genommen.
  • sensibilisiert Freier und potentielle Freier hinsichtlich der strafbaren Handlung. Die generelle Freier-Strafbarkeit schafft eine normative Haltung und schreckt potentielle Freier ab.
  • nimmt Freier in die Verantwortung: es handelt sich bei der Prostitution nicht um einvernehmlichen Geschlechtsverkehr, sondern in den meisten Fällen um kommerzialisierte sexuelle Gewalt.
  • entlastet die Strafverfolgungsbehörden, denn der Straftatbestand ist eindeutig: Freier machen sich immer strafbar, wenn sie sich den Zugang zum Körper eines anderen Menschen kaufen.
  • führt zu einem Unrechtsbewusstsein, das die Freier im Moment nicht haben. Das Wissen, dass Mann sich strafbar macht, hat normative Auswirkungen auf sein Verhalten. Bei einer generellen Freier-Bestrafung überlegt sich der Freier zweimal, ob er das Risiko eingeht, sich strafbar zu machen.
  • führt zur Gleichstellung der Geschlechter, da es Männern verboten ist, sich den Zugang zum Körper einer Frau zu kaufen.
  • führt dazu, dass Männer einen auf Konsens beruhenden respektvollen sexuellen Umgang mit Frauen erlernen.
  • führt dazu, dass Freier Frauen weniger objektivieren und sie weniger als Ware betrachten.
  • führt dazu, dass Deutschland nicht mehr Zielland für Sextourismus und Menschenhandel ist.
  • reduziert die finanziellen Gewinne der Organisierten Kriminalität aus der Prostitution.
  • hebt das Machtgefälle zwischen Prostituierten und Freiern auf, denn die Freier machen sich strafbar und nicht die Prostituierten.

Wir fordern ein Sexkaufverbot nach Nordischem Modell. Das Nordische Modell besteht aus vielen Elementen, die erst im Zusammenspiel wirken. Das Sexkaufverbot ist nur eines davon.